BEEIDIGTER ÜBERSETZER

Benötigen Sie eine Übersetzung Ihrer Dokumenten, die im Ausland gültig sind? Dafür gibt es die Dienste eines vereidigten Übersetzers.

Die Legalisierung der Urkundenübersetzungen unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, Tschechien, Polen, Spanien) muss die Legalisierung der Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden.

Nicht jeder Übersetzer hat den Status eines vereidigten Übersetzers (sworn translator). Ausgewählte Übersetzer müssen eine Prüfung ablegen und einen Eid vor Gericht leisten wobei unter Eid bezeugt wird, dass vorliegende Übersetzung ein legitimes Äquivalent des Quelldokumentes ist.

Also, eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung, die mit der Unterschrift, dem Siegel des Übersetzers sowie seiner Erklärung über Richtigkeit und Vollständigkeit ausgestattet ist.

Eine beglaubigte Übersetzung wird von dem Original, einer beglaubigten Abschrift, einer Kopie oder einem Fax gemacht. Das Dokument kann auch komplett eingeskannt (pdf, farbig, 600 dpi) ggf. per E-Mail verschickt werden. Übersetzung und Erklärung des Übersetzers werden mit der Kopie des Originals zusammengeheftet und auf jeder Seite mit seiner Unterschrift und Siegel versehen.

Ihre Anfragen bez. einer beglaubigten Übersetzung richten Sie bitte mit beigefügter Datei per E-Mail an info@vptranslate.de, per Telefon oder über soziale Netzwerke (alle Kontaktinformationen sind weiter unten).